ELWG: Wer Strom am Dach selbst erzeugt und ins Netz einspeist, soll künftig Netzgebühr zahlen

Neben der Petition kann jedermann auch direkt beim Parlament eine Stellungnahme zum geplanten Gesetz abgeben.

Unter dem folgenden Link kann man direkt zum Gesetz eine Stellungnahme einbringen

Ich habe es gemacht. Ob es etwas hilft ?

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Es gab heute eine Veranstaltung der e-Control zum Entwurf des ElWG - wirkt als ob sie sich freuen…

E-Control stellt Betreibern von Photovoltaikanlagen ab 2027 Einspeiseentgelte in sehr niedriger Höhe in Aussicht
(Man muss sich registrien mit Name und Mailadresse)

Das Ganze wurde aufgezeichnet mit 2:25 Stunden, nicht zeitgemäße Qualität und auch Bildausfällen…

Einspeise Netzgebühren im niedrigen Cent Bereich, Normale Windräder sind in EGs beim derzeitigen Entwurf nicht gestattet, aber das wird noch beanstandet. (@tze42 @PeterTheOne)

Anscheinend gibt es EU Vorgaben, bei denen Ö, wie oft, hinten nach hinkt…

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dass die ömag-preise in die nähe von „knapp über null“ gehen würden, habe ich schon lange vermutet. siehe dazu auch mein posting weiter oben:

ich habe jedenfalls meinen erwartungswert für künftige erträge aus der einspeisung (für meine wirtschaftlichkeitsrechnung) schon auf 0,0ct/kWh gesetzt. jeder Euro, den ich dennoch fürs einspeisen bekomme, ist insofern eine positive „überraschung“.

wenn der ömag-preis fällt, der wohl für viele PV-betreiber der „referenzpreis“ ist, werden wohl die energiegemeinschaften folgen… sowohl für einspeiser als auch konsumenten. damit werden energiegemeinschaften von einem nullsummenspiel für konsumenten zu einer echten finanziell attraktiven option. durch mehr konsumenten sollte dann auch die abnahmequote innerhalb in EGs steigen (wovon auch die produzenten was haben) und zumindest ich bin (trotz PV) das halbe jahr auch konsument (wodurch ich evtl von niedrigeren tarifen im konkreten auch was hätte).

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was mich wesentlich mehr stört (nicht dass ich daran was ändern könnte), ist dass in jedem Monat die Bezugsnetzgebühren an den höchsten Viertelstundenbezug gekoppelt werden sollen, und zwar unabhängig von den restlichen 2879 Viertelstundenmesswerten des Monats. Gerade mit einer alten, „dummen“ Wärmepumpe, die einfach dann läuft, wenn ihr gerade danach ist, kann es ganz leicht sein, dass halt irgendwann einmal im Monat halt gleichzeitig auch irgendwelche zwei (oder mehr) andere Großgeräte zufälligerweise auch gerade Strom saugen.
Obwohl ich keinen Stundenbezugstarif habe, habe ich heuer im Winter versucht, mein eAuto maximal netzdienlich in den frühen Morgenstunden zu laden, wo den niedrigen Spotpreisen nach zu schließen ein Überschuss an Strom im System vorhanden ist. Damit habe ich zu den Zeiten natürlich anständig hohe Bezugswerte (weil sich dann das Auto auch zwischendurch mit der WP überlagert hat). Irgendwie fehlt mir da das Verständnis, dass ich dafür nun bestraft werden soll…

Die max. 15-Min Werte pro Monat werden über alle 12 Monate gemittelt. Die WP läuft ja nicht das ganze Jahr über. Und das Auto kann langsamer geladen werden.

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Nein, das hat einer von den Vortragenden von der e-control eben NICHT gesagt.

bei 1:23:00 antwortet er auf die Frage „Wird es bei der Leistungsermittlung in Richtung einer Spitzenermittlung gehen?“ wie folgt: „Der höchste Viertelstundenverbrauchswert pro Monat ist relevant für das Entgelt.“ dann schwimmt er ein bisschen und nach ein paar Anläufen sagt er dann: „Für jedes Monat wird der höchste Leistungswert ermittelt, also die höchsten viertelstündlichen Verbrauchswerte… und der wird dann eigentlich tarifiert.“

Das heißt: Du reißt dich den ganzen Dezember über zsamm, planst generalstabsmäßig jeden Waschgang, jede Tiefkühlpizza im Backrohr, jedes Herdeinschalten, jedes Mal WP laufen lassen, Auto laden, Heizstrahler nachn Duschen einschalten minutiösestens, dass nie mehr als ein Großgerät gleichzeitig Strom „frisst“, weil du ja ein pflichtbewusster, netzdienlich agierender Stromkonsument sein willst.
Und dann wird das Netzentgelt nach der einen Viertelstunde am 25. Dezember von 11:15 bis 11:30 bemessen, in der zwecks Weihnachtsessen das Backrohr läuft, drei Töpfe aufn Herd „bekocht“ werden, die WP Warmwasser aufheizt (weil alle gerade geduscht haben und beim Geschirr abwaschen auch viel WW verbraucht worden ist), der Staubsauger saugt (es muss ja schön ausschauen, wenn die Verwandtschaft kommt),…
Dh. mit dem einen Ausreißer (und irgendeinen depperten Verbrauchsausreißer hat man bald einmal im Monat und wenns nur am WE der Großwaschtag mit Waschmaschine & Trockner, mit gleichzeitigem Kochen ist) ist das ganze netzdienliche Verhalten und ehrliche Bemühen in den restlichen, vielen, vielen Viertelstunden des Monats nichts mehr wert.

Nullsummenspiel als Verbraucher:

Meine letzten beiden Neuzugänge: 23 Cent / brutto und 19 Cent / brutto

Beide meines Wissens nach dennoch Stromvertrag nicht gewechselt. Wir sind also weit weg davon, dass jeder eh nur 13/14 Cent zahlt und es somit ein Nullsummenspiel ist.

Ich gehe davon aus, dass der Vortragende sich nicht ausdrücken kann :sweat_smile:
Leistungsmessung gibt es bereits, dabei werden die max Monatswerte übers Jahr gemittelt. Ich denke nicht, dass daran auch noch geschraubt wird.

Ich bin bei Netz-NÖ und werde bereits nach Leistung verrechnet, da ich über 15kVA Einspeisevertrag habe.
Bei mir wird jedes Monat der 1/4 Stunden Spitzenwert der Leistung herangenommen und verrechnet.
Der 1/4 Stunden Spitzenwert wird immer auf volle kW abgerundet. Im Beispiel sieht man, dass ich einen 4kW Hausanschluss habe, aber im Monat einmal in einer viertel Stunde mehr als 5kW gezogen habe (zwischen 5kW und 5,99 kW) daher wird 5kW zur Verrechnung hergenommen. Soweit ich weiss, werden diese 1/4 Stunden Spitzen für ein Jahr hergenommen und der Durchschnitt ermittelt. Diese Durchschnittsleistung hat man dann ‚ersessen‘. Falls man einmal in den nächsten Jahren über diesen Durchschnitt kommt, muss man diese zusätzlichen kW nachkaufen und das kann teuer werden. Bei mir läuft das jetzt bereits 2 1/2 Jahre aber es wurde noch nie die Leistung erhöht und ich musste auch nichts nachkaufen. Ich glaube die wissen selbst nicht wie sie genau tun sollen.

2025-07-30 10_29_18-6240677911-1.pdf - Adobe Acrobat Reader (32-bit)

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Also das ist mir komplett neu! Laut PVAustria ist das nur in NÖ bei PV ab 15kW Engpass Leistung für Bezug der Fall (wie das zusammenhängt erschließt sich mir nicht). Wenn ich im Winter Wallbox und WP zusammenrechnen bin ich bei 15kW müsste ich ~750€ mehr bezahlen, wenn dann auch noch die Netzgebühren für das Einspeisen bekommen, ist es billiger ich reiße mir die Anlage wieder vom Dach als ich betreibe die weiter!

Genau so ist es aktuelle bei NetzNÖ wenn man auf Leistungsmesstung umgestellt ist!

Genau so ist es.

Ja, die NetzNÖ Mitarbeiter kennen sich damit leider selbst nicht aus. Bei 3 Anrufen bekommt man 4 verschiedene Infos. War leider stehr mühsam herauszufinden wie das wirklich abläuft.
Jetzt weis ich es und weiß auch das ich leider das erste Jahr nach der Umstellung nicht ausgenutzt habe um mir „kostenlos“ Leistung zu ersessen. Muss aber auch dazu sagen das ich eigentlich nie richtig über die Umstellung informiert wurde das ich das machen konnte.

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Ich wurde da auch nie richtig informiert und wie geschrieben ist meine vereinbarte Netzbereitstellunsleistung noch immer auf 4kW, obwohl der Durchschnitt über alle eigentlich 6kW ergeben sollte. Wenn man sich danach in einem Jahr einen Ausrutscher erlaubt, kann man jedes kW über der vereinbarten Netzbereitstellung um ca 220 Euro nachkaufen!

Genau deshalb sollte man ja im ersten Jahr nach der Umstellung absichtlich hohe Spitzen erzeugen damit man sich die Leistung sichert und nicht später nachkaufen muss.

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Die vereinbarte Leistung ist ja Standartmäßig immer 4kW. Wie das mit dem Nachkaufen funktionieren soll ist mir rätselhaft. Die Netzbereitstellungsgebühr ist ja nur einmal bei Inbetriebnahme zu zahlen bzw. wenn man mehr benötigt durch eine Wallbox / WP usw. oder?

Es geht ja nur um die laufenden Netzgebühren welche dann adaptiv anhand des wirklichen Jahrespitzenverbrauch passiert angepasst werden. Oder liege ich da falsch?

Wenn du im Jahresschnitt über die 4kW kommst beim Bezug, musst du diese kW drüber nachkaufen. Ist einmalig zu zahlen.

Weil sie die kalorischen KWs nicht abdrehen wollen - die kosten zu viel für den re-start.

In Wirklichkeit gibt es aber in D bereits Untersuchungen zum Thema Marktpreismanipulation durch kalorische KW-Betreiber…

Die Anschlussdimensionierung ist je nach Netzbetreiber unterschiedlich. Und jeder kann sich einen bzw. muß sich einen größeren Anschluss „erkaufen“, wenn die Anlage es erfordert. ZB mit Sauna, Wallbox, etc.

Das perfide daran ist aber, dass man genau für diese Leistung auch einen Baukostenzuschuss geleistet hatte, und der Netzbetreiber eigentlich verpflichtet wäre, diese Leistung auch zu liefern. 24 Stunden 7 Tage die Woche. Auch wenn er die Systeme mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor auslegt, weil niemand die konstante max. Leistung abnimmt, ist das sein Risiko…

Jahresmaximum meinst du oder?

D.h. wenn man 4kW bezahlt hat und einmalig 11kW zieht, muss man 7kW nachkaufen?

Das wäre ganz witzig, da ich tatsächlich nur 1 Abend im Jahr viel Strom brauche, veranstalte mit Freunden immer eine Punschparty im Dezember wo 3 Punschkessel und ein Kochtopf gleichzeitig läuft :rofl:

Wie kann man sich das vorstellen, einfach mal bei der Jahreabrechnung: Jetzt sind 1000€ nachzuzahlen weil einmal zuviel strom gebraucht? Das könnte lustig sein für viele.

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Bin davon ausgegangen das das bisher nur der Fall war wenn man eine größere NZHS dadurch benötigt.

Die Stellungnahme zu Ministerialentwurf gefällt mir. Hab ich eben unterstützt

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