Hallo, mal ein etwas sperrigers Thema.
Wir sind ein Verein, wir sind seit letztem Jahr bei BEG und EEG dabei, und ich versuche gerade die Zahlen so an unsere Buchhaltung weiter zu geben, dass sie keinen Herzkasperl bekommen ![]()
Ist ja per se schon nicht so einfach mit dem Verrechnungskonto (die Kontoblatt-Funktion hat da übrigens viel weitergeholfen! ![]()
Aber: Wir sind Ust-Abzugsberechtigt.
- Bei den BEG REchnungen ist die UST klar ausgewiesen
- bei den EEG Rechnungen gibts aber keine Ust- dafür gibt eine Position “MAT (inkl. Steuerrücklage)”
- Und in einer blauen-box auf der Rechnung wird jedoch aufgeführt, dass Umsatzsteuer in meinem Namen abgeführt wird → die wird jedoch oben nicht dazu gezählt? (siehe beispiel unten)
Kann es wirklich sein, dass BEG und EEG steuerlich unterschiedlich behandelt werden, bzw. dass in der EEG gar keine Ust anfällt? Was sag ich unserer Buchaltung, was ist jetzt der Netto-betrag, und was ist der Brutto betrag?
Muss sagen, ich kenn mich da nicht ganz aus, wäre um Rückmeldung dankbar.
lg Lukas
