Steuerliche Unterschiede BEG vs. EEG

Hallo, mal ein etwas sperrigers Thema.

Wir sind ein Verein, wir sind seit letztem Jahr bei BEG und EEG dabei, und ich versuche gerade die Zahlen so an unsere Buchhaltung weiter zu geben, dass sie keinen Herzkasperl bekommen :wink:
Ist ja per se schon nicht so einfach mit dem Verrechnungskonto (die Kontoblatt-Funktion hat da übrigens viel weitergeholfen! :grinning_face:

Aber: Wir sind Ust-Abzugsberechtigt.

  • Bei den BEG REchnungen ist die UST klar ausgewiesen
  • bei den EEG Rechnungen gibts aber keine Ust- dafür gibt eine Position “MAT (inkl. Steuerrücklage)”
  • Und in einer blauen-box auf der Rechnung wird jedoch aufgeführt, dass Umsatzsteuer in meinem Namen abgeführt wird → die wird jedoch oben nicht dazu gezählt? (siehe beispiel unten)

Kann es wirklich sein, dass BEG und EEG steuerlich unterschiedlich behandelt werden, bzw. dass in der EEG gar keine Ust anfällt? Was sag ich unserer Buchaltung, was ist jetzt der Netto-betrag, und was ist der Brutto betrag?
Muss sagen, ich kenn mich da nicht ganz aus, wäre um Rückmeldung dankbar.

lg Lukas

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soweit ich es verstanden habe: ja, ist unterschiedlich. und MAT gibt es bei uns teilweise zurück in Form von Gutschrift (nicht alles, weil Bauern steuerlich anders behandelt werden und davor noch bedient werden müssen)

Wenn ich es richtig im Kopf habe liegt das an der Kleinstunternehmerbefreiung.

EEG < €55.000 Jahresumsatz macht ist sie Ust-Befreit und die MAT wird deinem Konto im Folgejahr gutgeschrieben.
EEG > € 55.000 wird die Ust fällig und mittels der eingehobenen MAT abgeführt.

Die BEG liegt weit über dieser Grenze und ist somit generell Ust-pflichtig

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