Wir sind ein Verein, wir sind seit letztem Jahr bei BEG und EEG dabei, und ich versuche gerade die Zahlen so an unsere Buchhaltung weiter zu geben, dass sie keinen Herzkasperl bekommen
Ist ja per se schon nicht so einfach mit dem Verrechnungskonto (die Kontoblatt-Funktion hat da übrigens viel weitergeholfen!
Aber: Wir sind Ust-Abzugsberechtigt.
Bei den BEG REchnungen ist die UST klar ausgewiesen
bei den EEG Rechnungen gibts aber keine Ust- dafür gibt eine Position “MAT (inkl. Steuerrücklage)”
Und in einer blauen-box auf der Rechnung wird jedoch aufgeführt, dass Umsatzsteuer in meinem Namen abgeführt wird → die wird jedoch oben nicht dazu gezählt? (siehe beispiel unten)
Kann es wirklich sein, dass BEG und EEG steuerlich unterschiedlich behandelt werden, bzw. dass in der EEG gar keine Ust anfällt? Was sag ich unserer Buchaltung, was ist jetzt der Netto-betrag, und was ist der Brutto betrag?
Muss sagen, ich kenn mich da nicht ganz aus, wäre um Rückmeldung dankbar.
soweit ich es verstanden habe: ja, ist unterschiedlich. und MAT gibt es bei uns teilweise zurück in Form von Gutschrift (nicht alles, weil Bauern steuerlich anders behandelt werden und davor noch bedient werden müssen)
Wenn ich es richtig im Kopf habe liegt das an der Kleinstunternehmerbefreiung.
EEG < €55.000 Jahresumsatz macht ist sie Ust-Befreit und die MAT wird deinem Konto im Folgejahr gutgeschrieben.
EEG > € 55.000 wird die Ust fällig und mittels der eingehobenen MAT abgeführt.
Die BEG liegt weit über dieser Grenze und ist somit generell Ust-pflichtig
Die Begeisterung über das österreichische Steuersystem hält sich auch bei uns in Grenzen.
Die BEG ist USt.-pflichtig und weist daher die USt. auch aus.
Die EEGs sind Kleinunternehmer und weisen diese nicht aus.
Da es aber passieren könnte, dass eine EEG im laufe des Jahres USt.-pflichtig wird (>55k€ Umsatz), haben wir uns über den MAT abgesichert, eventuelle steuerliche Verpflichtungen erfüllen zu können. Das ist vor allem für die Liquidität des Vereins wichtig.
Weiters muss für USt.-pflichtige Unternehmen die in einer regionalen EEG teilnehmen auch die USt. abgeführt werden (verkaufter und geschenkter Strom). Das bedienen wir aus dem MAT, aber natürlich kann man sich das als Unternehmen nicht zurückholen.
Pauschalierte Landwirte sind steuerlich auch anders zu behandeln und diese Mehrkosten müssen aus dem MAT bedient werden.
So wie @Lukas geschrieben hat, ist unser Ansatz, dass Gelder die im MAT übrigbleiben dafür zu nutzen, um die Nachteinspeisung (und ggf. andere positive Verhaltensweisen) am Jahresende zu belohnen.
Du kannst aber gerne deiner Steuerberatung meine Kontaktdaten weitergeben und ich rede gerne persönlich mit ihnen.
Eine Frage ist jetzt doch noch aufgetaucht:
Für die Einspeisung führt ihr ja Ust. ab (zb 26,55eur im screenshot).
Ich hab jetzt grad auf den OeMAG Gutschriften nachgeschaut: Da wird keine Ust. angegeben - obwohl wir ihnen genauso unsere UID angegeben haben…