Kann man sich beteiligen wenn man (aktuell) nur ein Panel (370 WPeak) besitzt? Oder ist die eingespeiste Menge irrelevant. (Im März (bis 17) wurden 8 kWh erzeugt).
lg Wolfgang
Kann man sich beteiligen wenn man (aktuell) nur ein Panel (370 WPeak) besitzt? Oder ist die eingespeiste Menge irrelevant. (Im März (bis 17) wurden 8 kWh erzeugt).
lg Wolfgang
Hallo Wolfgang,
willkommen im Forum.
Du kannst nur von „großen“ PV-Anlagen die über einen Einspeise-Zählpunkt ins Netz liefern und einen Abnehmer haben in die Energiegemeinschaft einspeisen, weil auch nur dieser Strom vom Netzbetreiber gemessen wird und mit der Energiegemeinschaft verrechnet wird.
Etliche von uns haben aber auch Balkonanlagen und die reduzieren dann den Netzbezug und damit muss weniger Strom von der Energiegemeinschaft und dem Stromlieferanten gekauft werden.
LG Thomas
Danke Thomas.
Ich kenne mich nun aus.
lg Wolfgang
willkommen im Forum
möchte jetzt nicht dem Chef widersprechen:
natürlich kannst du dich beteiligen → als Verbraucher
wir freuen uns auch sehr darüber, da wir im Moment Energieüberschuss haben.
habe von einem Nachbarn auch schon gehört: „wir haben nur ein Balkonkraftwerk, wir können nicht mitmachen“.
==> einen weiteren Gedankenfehler, den ich bei mir selbst bemerkt habe: es zahlt sich ja nicht aus, wegen der Strompreisbremse bei geringem Verbrauch:
ist so auch nicht ganz richtig, da bei geringem Verbrauch (oder geringerem Verbrauch, weil man eh selbst auch produziert) ab dem 2. Jahr sowieso keine Vereinsgebühr mehr anfällt für den Zählpunkt und somit auch nichts „erwirtschaftet“ werden muss, um sich zu „rentieren“. Mal abgesehen von all den anderen Vorteilen, will man ja trotzdem ned unbedingt draufzahlen
lg,
Lukas
Man kann (bei manchen Netzbetreibern) auch für Balkonkraftwerke einen Zählpunkt beantragen und dann kann man natürlich auch bei Energiegemeinschaften einspeisen.
Die Frage ist nur ob sich das auszahlt.
Servus @Wolfgang, wie schon @Lukas geschrieben hat: Als Strombezieher bist Du sicher jederzeit herzlich Willkomen
Ich bin seit gestern Mitglied;)
Ja für die paar Watt zahlt sich das nicht aus.
Dann herzlich Willkommen!
Mit dem Inkrafttreten des neuen ELWG muss dir der Netzbetreiber auf Anfrage auch bei einem Balkonkraftwerk einen Zählpunkt ausstellen.
Wo steht das genau im Entwurf? Habe das noch nicht gesehen.
Muss er das nicht jetzt schon? Habe einen Bekannten der mit Balkonkraftwerk auf dieser Basis auch gegen Vergütung einspeist und nicht „verschenkt“
ELWG, Paragraf 60, Abs 3