Wo kann man als normalsterblicher da seinen Senf dazugeben?
Das funktioniert so @kremsy → Stellung nehmen zu Gesetzesinitiativen | Parlament Österreich
Gesetzt kommt heute für 4 Wochen zur Begutachtung
@tze42 Würde es Sinn machen eine fundierte Stellungnahme seitens euch zu machen und diese durch einzelne Mitglieder mehrfach einzureichen um durch Masse Aufmerksamkeit zu erzeugen, oder ist das dann eher kontraproduktiv?
Zudem werden dadurch Energiegemeinschaften auf der untersten, der lokalen Ebene reizvoller: Sie erlauben das Teilen von Strom in der Nachbarschaft, ohne dass dafür Netzgebühren anfallen. Beide Seiten, Produzenten wie Bezieher einer Energiegemeinschaft, profitieren damit im Idealfall von geringeren Kosten bzw. etwas höherem Entgelt. Die Netzgebührenbefreiung gilt aber nur für die unterste Ebene, für all jene Bezieher, die an einen bestimmten Stromtransformator angeschlossen sind.
Also alle innerhalb eines Siedlungstrafos bruachen keine Netzgebühr beim einspeisen zahlen. EEG am Umspannwerk u. BEG aber schon. Viel spass bei Umsetzung. Ob da Clubgebühren steigen?
Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz, wenn nur PV-Stromerzeuger Netzgebühren zahlen, Wasserkraftwerke, kalorische Kraftwerke, Windkraftwerke usw. nicht?
Gleichheitssatz verbietet Diskriminierung wegen Geschlecht, Sprache, Religion, Abstammung und Herkunft. Die Art/Menge der Energieerzeugung ist leider nicht dabei ![]()
Danke ich habe eine Stellungnahme abgegeben und würde mir wünschen jeder würde das machen…
Ich muss gestehen, ich habe es nicht geschafft, das Ganze durchzulesen ![]()
Ist mir auch etwas zu unübersichtlich, glaube ich habe eine Stellungnahme fürs falsche Gesetz gemacht ^^
Eine interessante Passage. Ich bin schon gespannt auf den Text, den ich mir wohl übers Wochenende gönnen werde. ![]()
Wäre super, wenn wer einen direkten Link zum Begutachtungstext posten könnte.
Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG, Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG; Energie-Control-Gesetz, Änderung (198/A) | Parlament Österreich ist das was ich gefunden habe, aber komisch kommt mir vor dass das nur die version von Leonore Gewessler ist und nicht der aktuelle? Entwurf?
Hier steht das Gesetz wurde gestern im Nationalrat beschlossen? https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A/198/fname_1680643.pdf
Hier ist die Pressemeldung des Ministeriums und die dazugehörigen verlinkten Dokumente:
Diesen Passus finde ich sinnvoll:
- Neu: Systemdienliches Verhalten wird finanziell belohnt
Wer Strom flexibel verbraucht oder Speicher gezielt einsetzt, entlastet das Netz – und zahlt künftig weniger Netzentgelte. Das ElWG schafft dafür erstmals eine klare Anreizstruktur.
Ich kenne viele Anlagenbesitzer mit Speicher, denen systemdienliches Verhalten leider egal ist. Häufig sind die Systeme so „ungünstig“ eingestellt, dass die Akkus sofort geladen werden, sobald Strom verfügbar ist – meist bereits in der Morgenspitze. Dadurch wird dem Netz genau dann Energie entzogen, wenn sie am dringendsten gebraucht wird. Und mittags, wenn die Speicher voll sind, speisen die Anlagen ungebremst ins Netz ein. Mit ein paar sinnvollen Ladeeinstellungen und etwas Optimierung beim Verbrauch ließe sich bereits viel erreichen.
Hier eine Claude KI Analyse anhand von Stellungnahmen durch IG Windkraft (Mahringer) und Photovoltaik Austria (Immitzer) und sonstigen Informationen die sich die KI aus dem Netz besorgt hat.
"Ich analysiere die Auswirkungen des ElWG-Entwurfs auf Energiegemeinschaften basierend auf den vorliegenden Texten. Da dies ein sehr aktuelles Thema ist, lasse ich mich zunächst über den aktuellen Stand informieren.Basierend auf den bereitgestellten Texten und aktuellen Recherchen habe ich eine umfassende Analyse der Auswirkungen des ElWG-Entwurfs auf Energiegemeinschaften erstellt.
Kernprobleme für Energiegemeinschaften:
1. Neue Netzentgelte für Einspeiser
Der ElWG-Entwurf sieht zusätzliche Netzentgelte für Einspeiser vor, die rund 500.000 Betreiber privater und gewerblicher PV-Anlagen betreffen würden. Dies trifft Energiegemeinschaften besonders hart, da sie typischerweise viele kleine Einspeiser vereinen.
2. Spitzenkappung ohne faire Kompensation
Mit der Reform droht eine Kappung der Leistung von Photovoltaik-Anlagen auf 60 Prozent bei einer drohenden Netzüberlastung. Wie Florian Maringer kritisiert, kann bereits 1% Kappung bei Windkraft bis zu 10% Ertragsverlust bedeuten.
3. Digitalisierungs-Asymmetrie
Teilnehmer an Energiegemeinschaften benötigen Smart Meter mit Viertelstundenmessung, während Netzbetreiber von vergleichbaren Transparenzpflichten befreit bleiben.
Positive Entwicklungen:
Der ElWG-Entwurf bringt wichtige „Upgrades“ für Energiegemeinschaften, wie klarere Regelungen bei Vollmachten und die Möglichkeit, mehrere EEGs unter einer Trägerorganisation zu gründen.
Lieferanten soll es ausdrücklich untersagt werden, Kunden allein aufgrund der EG-Teilnahme zu benachteiligen.
Fazit:
Wie Vera Immitzer warnt: „Anstatt die neuen Möglichkeiten des ElWG wirken zu lassen, wird jetzt schon mit der Kostenkeule zugeschlagen“. Der Entwurf droht, Energiegemeinschaften finanziell zu belasten, statt sie als wichtige Säule der dezentralen Energiewende zu stärken.
Die Analyse zeigt, dass dringender Nachbesserungsbedarf bei der fairen Kostenverteilung und der Vergütung von Flexibilitätsleistungen besteht, um Energiegemeinschaften nicht zu benachteiligen."
ElWG-Entwurf 2025: Auswirkungen auf Energiegemeinschaften
Executive Summary
Der neue ElWG-Entwurf bringt für Energiegemeinschaften sowohl wichtige Verbesserungen als auch erhebliche neue Belastungen. Während administrative Vereinfachungen und erweiterte Möglichkeiten positiv zu bewerten sind, drohen zusätzliche Netzentgelte für Einspeiser und Spitzenkappung die Wirtschaftlichkeit von Energiegemeinschaften erheblich zu beeinträchtigen.
Positive Entwicklungen für Energiegemeinschaften
Administrative Vereinfachungen
- Klarstellung bei Vollmachten: § 55 Abs 3 ElWG-Entwurf regelt erstmals explizit die Bevollmächtigung von Energiegemeinschaften gegenüber Netzbetreibern
- Vereinfachte Kommunikation: Reduzierung von Abstimmungserfordernissen zwischen Mitgliedern und Netzbetreibern
- Mehrfach-EEGs: Möglichkeit, mehrere lokale oder regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften unter einer Trägerorganisation zu gründen
Stärkung der Rechtsposition
- Schutz vor Benachteiligung: Lieferanten dürfen Kunden nicht allein aufgrund der EG-Teilnahme benachteiligen (z.B. durch Mindeststromliefermengen)
- Flexibler Netzzugang: Neue Möglichkeiten bei mangelnden Netzkapazitäten
- Eigenversorger-Rechte: Klare Regelung, dass Überschusseinspeiser die Betriebs- und Verfügungsgewalt über Anlagen nicht an die EG übertragen müssen
Kritische Belastungen für Energiegemeinschaften
Neue Netzentgelte für Einspeiser
Das Problem:
- Rund 500.000 Betreiber privater und gewerblicher PV-Anlagen sollen künftig zusätzliche Netzentgelte zahlen
- Österreich weist bereits die zweithöchste Einspeisekomponente in der gesamten EU auf
Auswirkungen auf Energiegemeinschaften:
- Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für alle EG-Mitglieder mit Erzeugungsanlagen
- Besonders problematisch für kleinere, lokale Energiegemeinschaften
- Wettbewerbsnachteil gegenüber Stromimporten, die von Abgaben befreit bleiben
Spitzenkappung als Systemrisiko
Windkraft (Maringer-Kritik):
- Bereits 1% Kappung kann bis zu 10% Ertragsverlust bedeuten
- Direkte Auswirkungen auf Finanzierung und PPA-Verträge
- Technisch nicht gerechtfertigt, da Wind hauptsächlich im Winter und verteilt einspeist
Photovoltaik:
- Kappung der Leistung von Photovoltaik-Anlagen auf 60 Prozent bei drohender Netzüberlastung
- Österreichs Energie schlägt dauerhafte Beschränkung auf 70% der Maximalkapazität vor
Digitalisierungs-Asymmetrie
Einseitige Verpflichtungen:
- Smart Meter-Pflicht für EG-Teilnehmer (kein Opt-out möglich)
- Viertelstundenmessung verpflichtend für alle EG-Mitglieder
- Netzbetreiber bleiben von vergleichbaren Transparenzpflichten weitgehend befreit
Strukturelle Schieflagen im System
Markt vs. Monopol
Wie Florian Maringer kritisiert, schafft der Entwurf keine Balance zwischen marktwirtschaftlich agierenden Erzeugern und regulierten Netzbetreibern:
- Flexibilitätsverpflichtung: Erzeuger müssen flexibel reagieren, Netzbetreiber nicht
- Fehlende Vergütung: Keine finanzielle Anerkennung netzdienlichen Verhaltens auf Verteilnetzebene
- Investitionshemmnis: Projekte mit hohem Flexibilitätspotenzial rechnen sich schlechter
Mangelnde Netzplanung
- Über 100 Netzbetreiber agieren als Monopolunternehmen ohne standardisierte Planungsprozesse
- Fehlende verpflichtende Einbindung von Erzeugern in Netzplanung
- Informationsmonopol der Netzbetreiber bleibt bestehen
Finanzielle Auswirkungen auf Energiegemeinschaften
Verschlechterung der Rahmenbedingungen
- Seit 1.1.2025: E-Abgabe wieder 1,5 Cent/kWh, Erneuerbaren-Förderbeitrag wieder gültig
- Zusätzlich geplant: Neue Netzentgelte für Einspeiser
- Resultat: Deutliche Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit
Besondere Betroffenheit von EGs
Energiegemeinschaften sind doppelt betroffen:
- Als Sammlung von Einspeisern (neue Netzentgelte)
- Als systemdienliche Flexibilitätsanbieter (keine adäquate Vergütung)
Bewertung und Empfehlungen
Positive Grundtendenz trotz Mängel
Der ElWG-Entwurf zeigt grundsätzlich die richtige Richtung für die Energiewende, weist aber erhebliche Implementierungsmängel auf.
Dringender Nachbesserungsbedarf
- Faire Kostenverteilung: Netzentgelte müssen gerecht zwischen allen Netznutzern aufgeteilt werden
- Flexibilitätsvergütung: Marktbasierte Vergütung für netzdienliches Verhalten auch im Verteilnetz
- Transparente Netzplanung: Standardisierte, partizipative Planungsprozesse
- Technologieneutralität: Spitzenkappung muss technologiespezifisch angepasst werden
Ausblick
Für das Gesetz ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit nötig, die Regierungsparteien brauchen also die Stimmen von FPÖ oder Grünen. Die intensive Kritik der Branche könnte noch zu wichtigen Änderungen führen.
Fazit
Das ElWG verspricht ein „neues Betriebssystem“ für die Energiewende, läuft aber Gefahr, mit „altem Fehlercode“ wichtige Akteure wie Energiegemeinschaften zu belasten statt zu fördern. Ohne Nachbesserungen bei Netzentgelten und Flexibilitätsvergütung droht der Entwurf, die dezentrale Energiewende auszubremsen statt zu beschleunigen.
„Ich lass mir sicher nicht von der Sonne vorschreiben, wann ich den Geschirrspüler einzuschalten habe.“
…hab ich vor kurzem so von einem (Neu)-PV-Besitzer gehört.
Das ist übrigens derselbe, der bei anderer Gelegenheit gejammert hat, dass die PV eine Fehlinvestition war und dass sie sich in 20 Jahren nicht rechnen wird…
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Frage an Claude:
- Welche Vorteile ergeben sich für Reststromlieferanten im Verhältnis zu Energiegemeinschaften?
- Haben Netzbetreiber mehr Auflagen gegenüber Energiegemeinschaften und wird sich dadurch eine Machtverschiebung gegenüber Energiegemeinschaften ergeben?
Fazit
Für Reststromlieferanten ergeben sich durchaus Vorteile durch bessere Datenqualität und klare Marktregeln. Netzbetreiber erhalten zwar mehr Auflagen gegenüber Energiegemeinschaften, behalten aber ihre dominante Marktposition.
Die Machtverschiebung ist eher gering - die strukturellen Probleme der Asymmetrie zwischen monopolistischen Netzbetreibern und marktwirtschaftlich agierenden Energiegemeinschaften bleiben im Wesentlichen bestehen. Der ElWG verbessert primär administrative Prozesse, ohne die grundlegenden Machtverhältnisse zu verändern.
Also ich interpretier den Gesetzesentwurf so dass Einspeiser nichts zahlen müssen.
Siehe 2)
Im entwurf vom 3.7. stand erzeuger und entnehmer, jetzt steht nurmehr entnehmer.
Woher stammt dieser Text?
Im ElWG und auch verschiedenen Kommentaren zum ElWG kann ich dazu nichts finden.
