Muß ich die Spezialisten hier fragen (habe selber noch keine PV, und mein diesbezüglicher Ansprechpartner wußte es auch nicht).
Situation hier in der Steiermark ist die, daß aktuell maximal 4 KWh eingespeist werden dürfen (Regelung am Wechselrichter den der Elektriker dann so einstellt).
Aber der Einspeiser könnte aufgrund sein PV-Anlage wesentlich mehr einspeisen.
Die Frage jetzt: solange dieses Limit hier gilt (ich vermute damit die Leitungen nicht zu glühen beginnen …), kann auf lokaler Ebene - Trafoebene - dennoch die volle Leistung eingespeist werden?
Meinem laienhaften Verstandnis nach müßte das doch möglich sein da ja keine weitere Infrastruktur betroffen ist.
Und wie würde das dann auf der nächsten Ebene - Umspannwerk - ausehen?
Es geht hier nicht um irgendwelche Abgeltungen, sondern wenn schon Limit, dann doch Strom lokal anzubieten bzw. zu verschenken …
Naja, klingt ein wenig sehr einfach die Antwort - findest nicht?
Denn, was belastet eine Trafostation, und was ein Umspannwerk?
Finde, da sind doch gewaltige Unterschiede und daher sollte gerade auf der lokalen Ebene (eben Trafo) die Einspeisung am Wenigsten ausmachen.
Und wenn doch, wäre es gerade auf dieser Ebene das Einfachste, die Hardware darin so aufzurüsten, daß sie den Strom aufnehmen kann.
Und dann für eine LEG zur Verfügung stellen kann.
Die Antwort von @Lukas ist aber leider so einfach wie gegeben, Einspeiselimit = Limit für Deinen Zählpunkt, egal wohin es dann weiter geht mit Deinem Strom. Nur das kann der Netzanbieter dann auch kontrollieren und sanktionieren. Was eine LEG abnimmt weißt Du ja trotzdem auch immer erst im Nachhinein, also wie willst Du sicherstellen dass nicht mehr als das Limit weitergeht über das Umspannwerk?
Nicht Umspannwerk, sondern Trafostation!
Das ist letztendlich ein gewaltiger Unterschied, denn Teilnehmer aus einer Trafostation haben am meisten vom Strom bzw. die wenigsten Kosten - wäre dann eine LEG.
Und geregelt kann/könnte das in der Trafostation werden.
Im Prinzip wie jetzt wo der Wechselrichter das erledigt - nur eine Station weiter.
Ich bin jetzt kein Elektriker sondern nur „einfacher“ Softwareprogrammierer, aber wenn mir ein anderer sagt " … das geht nicht …" ist das so wie „… geht nicht gibt’s nicht!“ Es gibt immer eine Lösung - man muß nur wollen.
Genauso wie jetzt der Energielieferant (*EG und Stromlieferant) als auch die Abnehmer (*EG und andere) wissen wieviel Strom geliefert bzw. gesendet wurde.
Die saugen sich das auch nicht aus den Fingern - oder??
Braucht nur ein wenig Hardware und etwas Logik dahinter.
Und bzgl. Überschuß: aktuell wird bei 4 kWh nichts von dem selbst erzeugten Strom an den potentiellen Abnehmer geliefert.
Wo geht also dann der restliche Strom hin … ?
Er verbleibt bei mir - auch wenn ich ihn nicht verbrauchen kann!
Aber vielleicht kann das alles ein Elektriker hier beantworten …
Klar, das wird mit Deinem Smartmeter an Deinem Zählpunkt gemessen und die Aufteilung im Nachgang gemacht, da dies niemand vorher weiß. Wie soll die Trafostation Deinen individuellen Verbrauch/Abnahme messen? Du hast dorthin keine eigene Leitung mit eigener Messung. Oder worauf genau möchtest Du hinaus???
Klar, dass ein Teil des produzierten Stroms lokal verbraucht wird und nicht weit transportiert werden muss. Die Netzbetreiber werden das mit einem Faktor bei der Einspeiselimitierung auch berücksichtigen. Mehr aus einem Einspeiselimit rauszukitzeln geht nicht, weil die tstsächliche Aufteilung, wie oben geschrieben, erst im Nachhinein bekannt ist.
Was meinst du mit 100% limitiert seitens Energieanbieter? Meinst du hier den Netzbetreiber oder wirklich den Energieanbieter (Frage deshalb weil du von 4kWh und nicht kW sprichst).
Darfst du nur 4kWh einspeisen oder darfst du nur mit 4kW (kVA) einspeisen (das ist ein Unterschied). 4kWh sind ja gar nichts.
Wenn 4kW gemeint sind, dann könntest du mit intelligenter Verbrauchersteuerung und Akkusteuerung (falls vorhanden) noch einiges selber verbrauchen.
Soweit ich das verstehe - die Limitierung wird am Wechselrichter eingestellt. Somit kann der nicht mehr als deine Beispielhaften 4kW einspeisen + Eigenverbrauch und mehr wird nicht produziert. Somit geht der restliche Strom nirgends hin, wo soll er bleiben, außer in einer Batterie oder bei aktiven Verbrauchern, er wird schlichtweg nicht produziert…
Und wenn die Begrenzung am WR entfernt wird, wird das dem Netzbetreiber auffallen…
Schon klar, dass zusätzliche Verbraucher zB am Trafo das UW nicht belastet, aber das gibt die aktuelle Gesetzeslage dzt. nicht her und wohl auch die Netzbetreiber eher nicht.
Vielleicht ändert sich da was beim nächsten ElWG (Peer Verträge zB), aber das wird man abwarten müssen
Generell: ja kW ist/war gemeint und nicht kWh - sorry (die gesamte Thematik ist noch etwas neu für mich, und - wie schon geschrieben - bin ich kein Elektriker.
Und Netzbetreiber, hier Energie Netze Steiermark.
Frühere Einspeiser (vor Juni 2024 - seit diesem Datum speist mein Bekannter ein) hatten unlimitiert bzw. innerhalb der maxmal möglichen gesetzlichen Menge.
Bei ihm wurden jedoch nur 4 kW genehmigt und der Elektriker mußte dann am Wechselrichter dieses Limit einstellen.
Und daran wird auch nichts geändert (nur mal so gesagt falls da jetzt wer was weis ich vermutet …).
Und egal was er verbraucht, seine 13 kW Anlage am Dach produziert aktuell immer mehr als verbrauchen kann - ausgenommen Dezember bis Februar…
Batterie ist noch keine verbaut worden - kommt aber demnächst.
Was jetzt den Überschuß betrifft, die PV-Anlage produziert ja trotzdem immer die maximal mögliche Leistung (Anlagengröße - Sonne - usw.).
Geregelt wird aktuell am Wechselrichter (soweit ich das bisher rauslesen kann - oder falsch?).
Mein Ansatz und die Fragen dazu sind aber die: wenn alle PV-Besitzer „Strom“ produzieren, kommt einiges zusammen.
Bei uns hier wird aufgrund der schwachen Leitungen runter geregelt.
Was aber wenn der gesamt produzierte Strom auf die Lokalebene (= Trafostationen) begrenzt wird - anstatt bei Produzenten (später eventuell auf Ebene Umspannwerk).
Klar daß bei denen die Voraussetzungen (erst einmal) geschaffen werden müß(t)en.
Aber dann können alle von günstigen Strom innerhalb dieser Grenzen teilhaben - auch diejenigen welche sich keine PV-Anlage leisten oder sie baulich nicht errichten können.
Hier ist die Politik gefragt!
Wird die Gesetze aber auf absehbare Zeit nicht ändern, wären ja dumm - denn der Staat Österreich verdient mehr als genug mit den Steuern aus Strom.
Dennoch frage ich mich wie sich das alles in Zukunft ausgehen soll …
So wie ich das Verstehe begrenzen hier die Netzbetreiber aufgrund einer möglichen lokalen Überlastung des Stromnetzes und ist keine Limitierung durch die Politik!
Auch wenn das Limit für einzelne Personen blöd ist so muss man das als Ganzes sehen - der Netzbetreiber kann ja nicht die ganze Kapazität des lokalen Netzes einer Person zusagen und die nächsten 500 Personen die eine PV haben wollen bekommen dann gar nichts mehr genehmigt!?
Und grundsätzlich ist es sinnvoll die Einspeiseleistung zu begrenzen und NICHT die Gesamtleistung der PV denn so können zB Betriebe/Bauern besser ihren Bedarf decken.
Sinnvoll wäre es natürlich den Überschuss zu nutzen aber das musst du dann bei dir am eigenen Grundstück tun - zB Pool heizen oder noch besser in Akkus speichern. Theoretisch könntest du dann ja (je nach Anlage) nachts aus den Akkus ins Netz einspeisen wenn deine PV nichts liefert.
Ob sich Einspeisen aus Akkus aber finanziell lohnt is die Frage
Doch der/die Netzbetreiber sind nach genau diesem Schema vorgegangen - hat du früh beantragt kriegst du die Kapazität die du wolltest; wenn die Kapazität ausgeschöpft ist muss dir der Netzbetreiber nur die Minimalmenge 4kw zugestehen bis ein Netzausbau erfolgt ist.
Eine einer vorher eingereichten oder in Betrieb befindlichen Anlage kann die zugesagte Menge (derzeit) nicht reduziert werden.
Genau zu diesem Thema hatte ich letzte Woche mit dem Obmann einer EEG aus Oberösterreich telefoniert.
Die bekommen demnächst u.a. ein größeres Wasserkraftwerk als Einspeiser dazu.
Und überlegen dazu aktuell lokal eine große Speicherlösung aufzubauen.
Wenn ich mir da so aktuell die Kosten für Speicher ansehe (je Wh ca. 0.090 € beim richtigen Lieferanten) lässt sich damit schon eine gewaltige Speicherlösung aufbauen.
Und dann eben Nachts einspeisen …
Meine Meinung ist, daß wenn ich eine PV-Anlage installiere, zuerst einmal schaue daß mein Bedarf so gut geht, gedeckt ist/wird.
Und das auch zu Zeiten bei weniger Sonne und über die Wintermonate.
Das impliziert aber auch eine vernünftige Speicherlösung.
Das „Verkaufen“ des Überschußstroms (welcher naturgemäß immer irgendwann vorhanden sein wird) ist nicht mein primäres Ziel!
Ist nur ein angenehmer „Nebeneffekt“.
Das Problem aber jetzt ist - und da hat sehr wohl auch die Politik damit zu tun, denn sie gibt die Rahmenbedingungen vor! - daß eben dieser „Überschußstrom“ sinnlos verpufft (denn auch die größten Speicher sind mal voll).
Und wenn zumindest die lokale Ebene (Trafostation) technisch so ausgebaut wäre daß eben auch der Uberschußstrom dort ankommen darf/kann, könnte man eben schon auf dieser lokalen Ebene viel erzielen.
Und die - wenn notwendige aufgrund noch fehlender Kapazitäten - Limitierung müßte nicht beim Wechselrichter sondern kann bei der Trafostation erfolgen.
Und die Politik ist ebenso gefragt wenn es um den Netzausbau geht!
Denn letztendlich berufen sich die Netzbetreiber immer auf diese Vorgaben.
@mic_at_home wenn du das so planst dann sollte ja das 4kW Limit auch kein Problem sein
Was viele denke ich auch vergessen ist, dass man ab 12500 kWh pro Jahr die Einnsahmen versteuern muss wenn ich da richtig informiert bin - wenn ich mich nicht verrechnet habe kommst du, wenn du die 4kW dauerhaft einspeisen solltest, über diese Grenze bereits drüber.
Betrifft aber „nur“ die Einkommenssteuer und die wird bei diesen Erträgen eher „schmal“ ausfallen.
Und - man muß sich den Gesetzestext sehr genau durchlesen, denn letztendlich wird man fast nichts versteuern bzw. bezahlen müßen (wenn man es richtig macht).
Desweiteren sind die dort angeführten Beispiele jenweits von „Gut & Böse“ … denn wer bekommt heutzutage noch 30 Cent für’s einspeisen?
Kurz und schnell mal gerechnet mit 10 Cent, bleiben gerade mal 151,12 als „Gewinn“ über welcher dann mit dem jeweiligen Steuersatz zu versteuern ist.
Wären das 45% dann eben 68,- Euro zu bezahlen … brauch ich ehrlich gesagt nicht darüber nachdenken …