ich hab in ein paar Posts im Forum gelesen, dass zum Teil in der Nacht aus der Batterie eingespeist wird. Unser PV Installateur meinte, dass sei streng verboten und auch in einem Fronius Video über Batteriemanagement wird erwähnt, dass das oft nicht erlaubt ist.
Ich habe dazu aber nicht wirklich was gefunden. Kennt jemand die Situation bei uns in Ö? Oder ist es gar abhängig vom Bundesland bzw. Netzbetreiber was erlaubt ist?
Wir haben das auch hier vor kurzem schon einmal besprochen.
@wiwi sieht da aktuell keine rechtliche Grundlage.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es da je nach Stromabnehmer doch noch ein Thema gibt, was wir in der Diskussion nicht auf dem Radar hatten. Die Herkunftsnachweise und UZ46 Zertifizierung als Ökostromanbieter. Wenn Strom nicht eindeutig zuordenbar ist, dann ist es „Graustrom“ und bei Strom aus einer Batterie ist nicht 100%ig sichergestellt, dass man nicht doch Strom, den man aus dem Netz bezogen hat, auch wieder einspeist.
Wirtschaftlich ist das natürlich in der Regel Schwachsinn, aber theoretisch kann man den Fall schon konstruieren.
Ich denke es gibt rechtlich noch keine Grundlage, weil es auch noch nicht bei Gericht durchgefochten wurde, dass man den eigenen PV-Strom auch Zwischenpuffern darf und dieser dann eben in der Nacht eingespeist wird. Das wäre aber ein schönes potentielles „Streitthema“ für PV-Austria.
TIPP: Kaufe ebenfalls UZ46 zertifizierten Strom ein, denn dann kann niemand behaupten, dass es kein Ökostrom ist, den du in der Nacht von deiner Batterie einspeist. Vielleicht gibt es auch eine mögliche Beweißführungsmöglichkeit über die Daten des Wechselrichters, aber damit habe ich persönlich zu wenig Erfahrung.
In dieser interessanten, aber doch bisher recht akademischen Diskussion stellt sich dann doch die Frage auf welcher rechtlichen Grundlage die Behauptung fußt, die Einspeisung aus dem Speicher von selbst erzeugtem Solarstrom sei verboten. Bei der PV-Austria wird das Thema soweit ich weiß auch diskutiert, aber ohne Druck.
Technisch bedingt kann man eine Einspeisung aus dem Speicher zu 99% nur unterbinden, wenn man nicht auf 0 Watt am Netzverknüpfungspunkt ausregelt, sondern immer einen gewissen, geringen Bezug zulässt - so wie es Fronius auch macht. Aber selbst Fronius speist bei einem taktenden Verbrauch im kW-Bereich kurzfristig Spitzen aus dem Speicher ein. Um technisch bedingte Kleinmengen (Kalbrierungsladungen und -entladungen, Regelfehler usw.) geht es also gar nicht.
Logisch, sobald man sich z.B. daran macht mit Gewinnerzielungsabsicht (oder weil man es einfach nur machen will zum Geld verbrennen) Nachtstrom aus anderer Herkunft in relevanten Mengen in die MP-Bilanzgruppe der Ömag zu verschieben, dann kommt man mit den ElWOG, ÖSG, EAG und den vertaglichen Regelungen/AGBs der Ömag in Konflikt.
Ebenfalls in Konflikt kommen könnte man mit mehr also weniger außergewöhnlichen vertraglichen Regelungen der Netzbetreiber („Einspeisezusage“). Wer also z.B. nur zwischen 8 und 10 Uhr und 14 und 16 Uhr einspeisen darf kann sich gerne melden (sowas wäre mir neu). Wer mit dem Netzbetreiber vertraglich geregelt hat nur einen Speicher mit 0 kWh zu betreiben (derartige Regelungen gibt es ja), der braucht zuerst einen neuen Vertrag mit dem Netzbetreiber.
IANAL, aber es dürfte derzeit meist eine vertragliche Frage sein als eine gesetzliche und ein differenzierte Betrachtung lohnt sich. Ich stelle aber gerne einen 30 kVA Anschluss für einen 200 kWh BEG-Speicher zur Verfügung für Experimente.
Danke @wiwi für die Ausführungen. Mir reicht das erst mal als Entscheidungsgrundlage. Ich werds wohl so halten: lieber um Verzeihung bitten als um Erlaubnis