Ja das Zwinkersmiley hab ich nicht übersehen. Leider bekommt man telefonisch bei den Netzbetreibern oft unrichtige Aussagen (meist vom Callcenter, eher nicht vom Netztechniker wenn mal erreichbar), und wenn du das weitergibst hat das natürlich mehr Gewicht und wird von jemandem der nur die Hälfte liest bereitwilig weiter aufgegriffen und „herumerzählt“.
Meines Wissen nach ist das Thema rechtlich noch nicht relevant. Weder das ElWG, noch das EAG oder das ÖSG 2012 kennen eine zeitliche Beschränkung für die Einspeisung von Erneuerbarer Energie. Problematisch wird es mMn. ggfs. erst wenn der Herkunftsnachweis und die Bilanzgruppe nicht mehr zueinander passen. Z.b. wenn aus dem Netz erhebliche Mengen anderer Ökostrom geladen werden und wieder eingespeist werden. Kleinmengen für eine Kalibrierungsladung usw. interessieren keinen.
Was die privatrechtliche Vereinbarung über die Einspeisung mit dem Netzbetreiber betrifft, kenne ich keine vertragliche Regelung die die Einspeisung zeitlich einschränkt oder vorschreibt. Die AGBs der über hundert Netzbetreiber in AUT sind auch von der E-Control geprüft und freigegeben. Solange nicht anders verinbart, kann man also derzeit rund um die Uhr im vereinbarten Ausmaß einspeisen.
Der Ömag-Marktpreis bildet seit heuer auch negative Preise ab, Zeiten ungünstiger Einspeisung sind also mengenmäßig bereits berücksichtigt. Die Frage ist ob der politische Wille besteht das ÖSG 2012 erneut zu ändern, nur dann kann die Berechnung des Marktpreises angepasst werden.
Solange jedenfalls die Einspeisung untertags noch nicht solche Ausmaße annimmt, dass der Marktpreis über einen gesamten Monat 0 oder negativ wird, sehe ich da noch keinen Willen dazu.
Gut wärs natürlich, dann brauchen wir die Ömag nicht mehr und wir haben genug Erzeugungskapazitäten und sehr günstige Primärenergie.