Wer zahlt die Ust bei kleinen EEGs?

Also bei der 7Energy zahlt die Ust ja der Bezieher weil bei Einspeiser Reverse Charge gilt.

Was wäre aber wenn sich eine EEG entscheidet die Ust nicht zu verrechnen. Z.B. weil Verein kleiner 35.000 Umsatz im Jahr.
Wer zahlt dann die Ust?

Da gibt es einen brauchbaren Ratgeber: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften - Steuern und Abgaben – Energiegemeinschaften

Mein aktuelles Verständnis (nach Rücksprache mit der Koordinationsstelle und Erfahrungen bei Förderungen) ist, dass eine EEG die in die Kleinunternehmerregelung fällt und einen Einspeiser aufnimmt, der USt-plichtig ist, für diesen auch die USt. abführen muss. Die einfachste Lösung ist dann wahrscheinlich, diesen USt-pflichtigen Einspreiser entsprechend weniger zu zahlen.

Einfacher wird es dadurch natürlich nicht. :slight_smile:

Sollte jemand aber hierzu noch weitere Infos haben, oder eine professionelle Steuerberatungsauskunft geben können, dann bitte gerne den Post erweitern.

genau so ist es und so machen wir es in unserer EEG: Firmen bekommen 20% weniger für die Stromeinspeisung, aber immer noch mehr als bei der ÖMAG

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