Wie man online sieht, sind die EEG’s von EG Austria aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit. Sofern der Jahresumsatz einer EEG unter der Grenze von 55.000 Euro bleibt, wird die zuvor akontierte Umsatzsteuer an die Abnehmer rückerstattet – eine grundsätzlich sehr positive Regelung.
Wie verhält es sich bei Unternehmen, die über eine Photovoltaikanlage verfügen und erwägen, als Einspeiser einer EEG beizutreten? Da das Unternehmen regulär umsatzsteuerpflichtig ist und 20 % USt. verrechnen muss, stellt sich die Frage, wie die Verrechnung in diesem Fall erfolgt und wie viel Vergütung pro kWh das Unternehmen netto erhält.
Wird die Einspeisevergütung in diesem Fall netto, also ohne Umsatzsteuer, ausbezahlt – oder erhält das Unternehmen eine Gutschrift inklusive 20 % Umsatzsteuer?
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