Teilnahmefaktor bei Energiemangel

Hallo zusammen.

Ich beschäftige mich schon seit geraumer Zeit mit einem Beitritt zu EEG/BEG. Leider steht nirgends dezitiert was passiert wenn einer der Beiden nicht liefern kann. Wird der Anteil dann automatisch vom bestehenden Energielieferanten geliefert oder über nimmt den Teil dann die andere EG wenn Strom verfügbar?

Wenn es der Energielieferant übernimmt dann ist es ja ein Schuss ins eigene Knie.

Ich habe schon einige Threads gelesen, sollte meine Frage schon wo anders beantwortet sein so bitte ich um Entschuldigung.

Energielieferant.

Anders nicht machbar technisch. Bei uns wird geschaut den Teilnahme Faktor entsprechend anzupassen (bis zu täglich), damit es eben kein Schuss ins Knie ist :winking_face_with_tongue:

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Danke für die rasche Antwort. Da hat sich wohl bei der Umsetzung keiner darüber Gedanken gemacht

Bei der Gesetzgebung

Nichts anderes meinte ich. EEG/BEG könnten ja nur damit arbeiten was das “System” hergiebt

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Das lässt sich mit der heutigen Implementierung nur mit der automatischen Anpassung von Teilnahmefaktoren zwischen den Energiegemeinschaften lösen.

Wir sind damit im Hintergrund schon sehr weit, aber es ist nicht ganz einfach, weil es gute Prognosen auf Zählpunktebene braucht und darauf aufbauend die Teilnahmefaktoren angepasst werden müssen.

Manche Netzbetreiber haben bis heute die Teilnahmefaktorenanpassung nicht im Griff und nachdem sich laufend die ökonomischen Rahmenbedingungen (z.B. Abgaben oder Netzgebührersparnis) ändern, ist auch da einiges an Aufwand nötig.

Wir sind aber zuversichtlich da bis zum Sommer die tägliche Teilnahmefakorenanpassung Schritt für Schritt einführen zu können.

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