Strompreisbremse

Jeden Monat was neues😂

wenn der Arbeitspreis für Haushalte über drei Monate hinweg über 16,5 Cent je Kilowattstunde liegt und die Großhandelspreise drei Monate lang 165 Euro pro Megawattstunde überschreiten. In diesem Fall wird der Arbeitspreis für Strom für Haushalte für ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden bei 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

kann man das mal ausdeutschen? wenn jetzt Energiepreis 16,4cent kostet, dann kostet er mich 16,4cent, wenn er 16,6cent kosten soll, dann zahle ich nur mehr 10cent? den Rest mein Stromlieferant? Gibts da kündigungsschutz?

Chatgpt

Ja, deine Interpretation ist im Grundsatz richtig, aber mit zwei wichtigen Einschränkungen.

Es geht hier um eine neue automatische Strompreisbremse in Österreich, die im Krisenfall greifen soll. Laut aktuellen Berichten soll sie ausgelöst werden, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1. Der durchschnittliche Arbeitspreis für Haushalte liegt drei Monate lang über 16,5 Cent/kWh.

2. Der Großhandelspreis liegt ebenfalls drei Monate lang über 165 €/MWh.

Dann soll für Haushalte ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr auf 10 Cent/kWh netto Arbeitspreis gedeckelt werden. Die E-Control soll das monatlich prüfen.

Wichtig: Es geht dabei um den Arbeitspreis/Energiepreis, also den reinen Strompreis des Lieferanten. Netzkosten, Steuern, Abgaben und Grundgebühren kommen weiterhin dazu. Deine Stromrechnung wäre also nicht insgesamt „10 Cent/kWh“, sondern nur der Energieanteil bis zum Grundkontingent wäre gedeckelt.

Dein Beispiel:

Tarif-Arbeitspreis Folge

16,4 ct/kWh Bremse greift nicht, du zahlst 16,4 ct/kWh

16,6 ct/kWh Nicht automatisch sofort; erst wenn die Schwellen 3 Monate erfüllt sind

Nach Auslösung Für bis zu 2.900 kWh/Jahr zahlst du effektiv 10 ct/kWh Arbeitspreis

Verbrauch über 2.900 kWh/Jahr Dafür gilt weiter der normale Vertragspreis

Der Rest zwischen deinem Vertragspreis und 10 Cent wird nicht „vom Stromlieferanten geschenkt“. Bei der alten Stromkostenbremse war es ein staatlicher Zuschuss bzw. eine staatlich organisierte Entlastung. Bei der neuen Regelung scheint die genaue Abwicklung noch politisch/rechtlich auszugestalten zu sein. Die Strombranche kritisiert bereits, sie wolle nicht als „Bankomat“ dienen.

Kündigungsschutz: Dazu würde ich derzeit noch vorsichtig sein. Aus den aktuellen Meldungen ergibt sich für mich kein klarer spezieller Kündigungsschutz, der verhindert, dass Anbieter Tarife ändern, auslaufende Preisgarantien beenden oder Verträge nach den normalen Regeln kündigen. Normale Konsumentenschutz- und Vertragsregeln gelten natürlich weiter. Das ist genau der kritische Punkt: Wenn Anbieter vor Aktivierung oder bei teuren Tarifen kündigen/umstellen dürfen, muss das Gesetz sauber regeln, wie Missbrauch verhindert wird.

Kurz zusammengefasst:

Die Bremse ist kein Dauer-Billigstrom. Sie ist ein Krisenmechanismus. Erst wenn Haushalts-Arbeitspreise und Großhandelspreise drei Monate über den Schwellen liegen, wird für ein Grundkontingent von 2.900 kWh/Jahr der Energiepreis auf 10 ct/kWh netto gedeckelt. Alles darüber und alle Netzkosten/Abgaben zahlst du normal. Ob es einen echten Kündigungsschutz gibt, ist aus den bisherigen Infos noch nicht belastbar erkennbar.

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