Grundsatzfragen zur Funktionsweise der BEG

Guten Morgen zusammen!

Per Zufall bin ich auf das Thema „BEG“ gestoßen und im Anschluss hier gelandet. Als Deutscher, der 140km weiter östlich nach OÖ gezogen ist, hat man erstmal viel zu verstehen und zu lesen - dort zahlt man immer noch 30 ct/kWh und es dürfte kaum besser werden :slight_smile:

Da bei uns gerade der Wechsel des Stromanbieters ansteht und ich zugleich mit einem Beitritt hier liebäugele, habe ich, bevor ich beide Prozesse anstoße, noch Fragen, die ich leider trotz eigener Suche im Forum nicht klären konnte.

  1. Wir hatten im letzten Jahr gut 2.600 kWh Netzbezug, gut 1.500 kWh Eigenverbrauch und gut 6.000 kWh Überschusseinspeisung (7 kWp PV-Anlage). Ein Smartmeter ist vorhanden (Siemens TD-3511). Dieses ist aber nicht unmittlebar mit dem Fronius Wechselrichter der PV-Anlage verbunden, d.h. in der Fronius App ist nicht einsehbar, wie viel eingespeist und wie viel selbst verbraucht wird. Ist dies ein Problem?

  2. Zudem ist mir nicht ganz klar, wie das mit der Priorisierung funktioniert. Idealerweise solllte die Selbstnutzung der PV-Anlage Vorrang haben vor dem BEG- und dem Netzbezug, und zudem die Einspeisung in die BEG vor der Einspeisung in das normale Netz. Ist dem so?

  3. Bisher lief der ganze Strombezug samt Einspeisung über unseren Vermieter. Er möchte dies nun aber an uns abgeben. Wie verhält es sich mit der PV-Anlage? Die müsste wahrscheinlich irgendwo beim Netzbetreiber (sprich Netz Oberösterreich) auf seinen Namen laufen. Könnte ich dann überhaupt eine EInspeisung über meinen Namen vornehmen? Muss er mich dazu bevollmächtigen? Hat das schon einmal jemand gemacht?

  4. Wonach bemisst sich, wie viel in die BEG eingespeißt wird? Wird nur so viel von Produzenten entgegengenommen, wie auch verbraucht wird? Oder wird einfach der komplette Überschuss eingezogen und vergütet?

  5. Die „Zero-Tarife“ klingen für mich auch interessant. Diese Erklärung hier habe ich bereits gelesen. Eine Anschlussfrage daran habe ich: Kann der normale Flex-Tarif mit dem Zero-Tarif kombiniert werden? Sprich könnte man sagen „Überschusseinspeisung wird geschenkt => Was geht kommt kostenlos für Verbrauch zurück => Nur für den Rest erfolgt der kostenpflichtige Bezug“ oder muss man sich für das eine oder das andere entscheiden?

  6. Manche Bezugstarife werden an Börsenstrompreise gebündelt. Wenn ich mir z.B. die historischen aWATTar Preise für 2024 anschaue, wäre im Sommer ein Bezug günstiger gewesen als ein Bezug über die BEG. Wie reagiert man auf solche Situationen? Kann man den Bezug über die BEG zeitlich steuern (z.b. nur Nachts)? Kann man ihn „aussetzen“ und reiner Produzent sein?

So, mehr fällt mir aufs Erste nicht ein :slight_smile:

Viele Grüße!

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  • nein
  • Ja
  • je nach Vereinbarung mit dem Eigentümer
  • so viel die BEG aufnehmen kann.
  • wenn du wen findest (z.B. pv anlage) der dich mit Zero versorgt bekommst du beides (das was Zero nicht liefert bekommst du zu den Konditionen)
  • diese Dynamik gibt es nicht
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Vielleicht noch als Denkanstoß weil im Forum oft die Kostenoptimierung im Vordergrund steht. Das soll natürlich auch Teil der Motivation sein - aber die BEG (7Energy) hat auch eine Vision (von docs.7energy.at):

Wir sind der festen Überzeugung, dass wir das Pariser Klimaschutz-Abkommen noch verwirklichen können, indem wir alle zusammenhelfen, um mehr erneuerbare Energien zu installieren :recycle: und diesen Strom untereinander teilen. Dies wird sicherstellen, dass unsere Kinder und Enkelkinder ein besseres Leben mit weniger Umweltverschmutzung und mehr Glück haben werden. :green_heart:

Für mich ist das sogar der Hauptgrund hier dabei und Teil dieser Pionierbewegung zu sein.

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