Einspeisung von PV Strom aus dem Speicher bei OeMAG verboten?

Weils gerade Thema im energiesparhausforum wurde, wollte ich mal nachfragen, wie die EG Austria dazu steht?

Lt. Aussagen dort, ist es untersagt (mündliche Auskunft OeMAG), dass man Nachts aus dem Speicher einspeist, wenn man als Reststromabnehmer die OeMAG hat….

Sollte sich die OeMAG bei mir melden, so würde ich mich auf Speichereinbindung in Energiegemeinschaften – Energiegemeinschaften berufen.

Ich nehme an, dass die OeMAG sicher wichtigeres zu tun hat, als einzelne kWh aus Nachteinspeisungen zu “jagen”.

Der Vorteil für die OeMAG ist außerdem, dass sie weniger PV-Strom zum Börsenstrompreis vermarkten muss. Der wirtschaftliche Nachteil / die Bezuschussung der OeMAG würde ansonsten steigen.

Idealerweise werden wir aber immer besser in der Prognose und der Fahrplanerstellung, um auch für die OeMAG eine bessere Marktteilnahme ohne Ausgleichsenergierisiko abbilden zu können. :slight_smile:

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Könnt ihr euch das bis zur Sprechstunde nächste Woche ansehen? Ich hätte vor, dass ich genau diese Frage stelle

Es hört sich für mich nach einer komplexen und nicht so einfach zu interpretierbarer Rechtslage an.

Nachdem es aber auch keine mir bekannte richterliche Entscheidung gibt, ist es aktuell nur eine mögliche Interpretation durch die OeMAG. Wenn man da einen Anwalt fragt, dann bekommt man eine Rechtsmeinung.

Ich gehe außerdem davon aus, dass eine Nachteinspeisung fast immer von der Energiegemeinschaft abgenommen wird. Damit bekommt die OeMAG diese kWh gar nicht zu sehen.

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Was nun aber Sache ist, sollte doch auch in eurem Interesse sein, schließlich werden die meisten eurer Teilnehmen als Reststromabnehmer die OeMAG haben.

Natürlich ist es auch in unserem Interesse, aber wenn es keine schriftliche Positionierung der OeMAG gibt, dann kann man genauso gut annehmen, dass es eine Kommunikationsmissverständnis gibt.

Wie du ja richtig geschrieben hast, gibt es das “Grünstromargument” der Koordinationsstelle und es gibt keine Judikatur zu dem Thema. Sollte dennoch die OeMAG da auch Verträge kündigen, dann wird entweder ein Rechtsstreit nötig oder man steuert die Nachteinspeisung über die Prognose entsprechend aus.

Wir können aber gerne auch bei der Sprechstunde nochmal darüber reden. :slight_smile: