Einspeisung von PV Strom aus dem Speicher bei OeMAG verboten?

Weils gerade Thema im energiesparhausforum wurde, wollte ich mal nachfragen, wie die EG Austria dazu steht?

Lt. Aussagen dort, ist es untersagt (mündliche Auskunft OeMAG), dass man Nachts aus dem Speicher einspeist, wenn man als Reststromabnehmer die OeMAG hat….

Sollte sich die OeMAG bei mir melden, so würde ich mich auf Speichereinbindung in Energiegemeinschaften – Energiegemeinschaften berufen.

Ich nehme an, dass die OeMAG sicher wichtigeres zu tun hat, als einzelne kWh aus Nachteinspeisungen zu “jagen”.

Der Vorteil für die OeMAG ist außerdem, dass sie weniger PV-Strom zum Börsenstrompreis vermarkten muss. Der wirtschaftliche Nachteil / die Bezuschussung der OeMAG würde ansonsten steigen.

Idealerweise werden wir aber immer besser in der Prognose und der Fahrplanerstellung, um auch für die OeMAG eine bessere Marktteilnahme ohne Ausgleichsenergierisiko abbilden zu können. :slight_smile:

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Könnt ihr euch das bis zur Sprechstunde nächste Woche ansehen? Ich hätte vor, dass ich genau diese Frage stelle

Es hört sich für mich nach einer komplexen und nicht so einfach zu interpretierbarer Rechtslage an.

Nachdem es aber auch keine mir bekannte richterliche Entscheidung gibt, ist es aktuell nur eine mögliche Interpretation durch die OeMAG. Wenn man da einen Anwalt fragt, dann bekommt man eine Rechtsmeinung.

Ich gehe außerdem davon aus, dass eine Nachteinspeisung fast immer von der Energiegemeinschaft abgenommen wird. Damit bekommt die OeMAG diese kWh gar nicht zu sehen.

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Was nun aber Sache ist, sollte doch auch in eurem Interesse sein, schließlich werden die meisten eurer Teilnehmen als Reststromabnehmer die OeMAG haben.

Natürlich ist es auch in unserem Interesse, aber wenn es keine schriftliche Positionierung der OeMAG gibt, dann kann man genauso gut annehmen, dass es eine Kommunikationsmissverständnis gibt.

Wie du ja richtig geschrieben hast, gibt es das “Grünstromargument” der Koordinationsstelle und es gibt keine Judikatur zu dem Thema. Sollte dennoch die OeMAG da auch Verträge kündigen, dann wird entweder ein Rechtsstreit nötig oder man steuert die Nachteinspeisung über die Prognose entsprechend aus.

Wir können aber gerne auch bei der Sprechstunde nochmal darüber reden. :slight_smile:

Hallo,

ich bin derjenige, der bei der OeMAG angefragt hat, daher noch ein paar Ergänzungen von mir an der Stelle.

Vermutlich, aber die Zulässigkeit und das Entdeckungsrisiko sind zwei unterschiedliche Dinge, mir ging es nicht um das Entdeckungsrisiko, sondern um die Rechtsmeinung der OeMAG zur Zulässigkeit. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass es zulässig wäre, aber im Netz gab es unterschiedliche Infos, es gab schon einmal im Energiesparhaus-Forum einen Teilnehmer der telefonisch von der OeMAG die Auskunft bekam, dass es nicht zulässig wäre. Daher wollte ich eine direkte und wenn möglich schriftliche Auskunft, leider ging der Schuss nach hinten los.

Ich habe schriftlich angefragt und habe auf eine schriftliche Antwort gehofft, dass sich die OeMAG (nicht nur bei mir) nicht schriftlich geäußert hat, halte ich für keinen Zufall, genau deshalb wäre es wünschenswert wenn hier auch von anderer Seite Druck gemacht werden würde.

Ein Kommunikationsmissverständnis kann ich ausschließen, zumindest betreffend der generellen Ansicht der OeMAG zur Einspeisung.

Das habe ich auch angesprochen, das ist aber aus Sicht der OeMAG nicht entscheidend.

Das „Grünstromargument“ (Zertifikate), wurde nicht als Argument angeführt.

Hallo @kapi

ich kann deinen Wunsch nach Klarstellung durchaus nachvollziehen. Wir leben aber in Österreich und es gibt immer wieder gesetzliche Formulierungen, die sich im Nachhinein als fehlerhaft oder unklar herausstellen.

Die Rechtsmeinung der OeMAG ist deshalb genauso irrelevant, wie die von anderen Teilnehmern. Alle bemühen sich in der Regel sich an die Gesetze zu halten und manchmal gerät man sich in die Haare und lässt ein Gericht entscheiden wer nun Recht hat. Damit gibt es dann eine Klarstellung der bis dahin unterschiedlichen Auffassungen der Rechtslage.

Auch das EAG / ElWOG hatte im Bezug auf die Teilnahme in Energiegemeinschaften einige Fehler und diese wurden nun mit dem ElWG repariert. In der Zwischenzeit war aber ein Zustand der so manche davon abgehalten hat mit ihrer Volleinspeise-Erzeugungsanlage an einer Energiegemeinschaft teilzunehmen. Hier waren aber auch manche Energieversorger mit Windanlagen mutig und sind schon vor dem ElWG in Energiegemeinschaften aktiv gewesen … wahrscheinlich hätte hier im Streitfall der OGH sogar im Sinne der “Rechtsbrecher” geurteilt, aber das werden wir nie erfahren, weil wir ja jetzt ein besseres Gesetz haben. :wink:

Mit jeder rechtlichen Änderung bewegt es sich aber meiner Meinung nach vorwärts und auch die OeMAG muss sich laufend an die Veränderungen anpassen. Solange es die Koordinationsstelle gibt, werden wir aber im Fall einer unterschiedlichen Meinung zur OeMAG sicher nicht alleine in der Argumentation sein.

Alle Marktteilnehmer habe grundsätzlich ein Interesse dass PV-Betreiber aus dem Speicher einspeisen und die Mittagsspitzen zu kappen, auch die OEMAG, die Versorger, EEGs, Netzbetreiber usw. Sie werden sich hueten etwas dagegen zu tun!

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@tze42 dass die Rechtsmeinung der OeMAG nicht bindend ist ist klar, aber wenn die OeMAG als Vertragspartner eine solche Meinung vertritt ist es natürlich relevant.

Offensichtlich kennst du die Meinung besser als die OeMAG selbst.

Es sieht ja so aus als würden die keine wirklich starke Rechtsmeinung haben, weil sie sonst das auch schriftlich herausgeben würden. Wenn sie aber auch von einer Praxis profitieren, die vielleicht sogar gegen die eigene Rechtsmeinung geht, dann ist die etablierte österreichische Vorgehensweise doch eher die Füße still zu halten. Warum sollte man sich ins eigene Fleisch schneiden. :man_shrugging:

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Die OeMAG ist eine reine Abwicklungsstelle, hat da also nichts zu gewinnen.

Natürlich hat die Ömag etwas davon, auch sie muss versuchen ohne Zuschüsse zu wirtschaften.

Wie kommst du darauf?

Weil’s wohl im Sinne des Staates ist, dass die Ömag die geringste mögliche Unterstützung benötigt und im best case keine Verluste macht.

Wenn diese Werte stimmen, dann ist in unser aller Interesse, dass hier keine negative Differenz entsteht:

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