Doppelte Haushaltsführung und Option Zero … Erfahrung Finanzamt

Hallo, hat jemand von Erfahrungen damit?
Ich überlege bei meinem zweiten Wohnsitz (steuerlich als doppelte Haushaltsführung anerkannt) ebenfalls zur BEG zu gehen und den Strom mit Option Zero (sofern möglich) zu beziehen. Ich würde aber gerne den Bezug dann steuerlich so berücksichtigen, dass ich den konsumierten selbst erzeugten Strom als Aufwand zum BEG Tarif plus Netzkosten geltend mache. Ähnlich wie man den selbst erzeugten Strom zum Laden des E-Autos der Firma verrechnen kann.
Bitte nur um fundierte Meinungen (Steuerberater,…) und Erfahrungen (geprüfte Veranlagungen, Erklärungen). Vielen Dank!

Es gibt kein Stromkostenpauschale wie fürs Autoladen, also müssen die Stromkosten nachgewiesen werden. Nachweisbar sind die 2,4 c/kWh und die 12 Euro Mitgliedsbeitrag. Die kWh Kosten der Erzeugung auf der Schenker-Seite sind abgesehen vom Mitgliedsbeitrag nicht nachweisbar, außerdem steht beim Zero explizit, dass Strom geschenkt wird.

Du kannst auch bei Finanzamt anrufen und konkret nachfragen, sie beißen nicht.

Quelle: Ausbildung, jahrzehnzelange Vorbereitung der Steuererklärungen mit allen Einkunftsarten im Familienkreis (jedoch noch nie mit doppelter Haushaltsführung), 100% gute Erfahrungen mit dem Kontakt mit Finanzamt, Hausverstand.

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Hi, ist eine Rechenaufgabe, meine Überlegung: Wenn Du ohne Zero-Option den Strom beziehst, sparst Du natürlich auch Geld und kannst es voll absetzen, das spart Steuer. Meine Erfahrung ist, dass Du im Schnitt etwa 70% von der BEG beziehst. Wenn Du nun Deine Einspeisung möglichst auf Morgens und Abends verschiebst, kannst Du Deine Einlieferung in die BEG erhöhen und so indirekt mehr einnehmen. Es zahlt sich in jedem Fall aber aus den Zählpunkt in die BEG zu bringen und indirekt profitierst Du dann in jedem Fall.

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Hab ich einen Denkfehler oder wäre das nicht ohne Zero schlauer?
Ohne Zero beziehst du z.B: 150kWh, speist 100kWh ein und kannst die kosten geltend machen.
Mit Zero hast du nur die 2,4c Gebühr für 100kWh und beziehst außerdem 50kWh zum Vollpreis?

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Danke für Deinen Gedankengang. Die Idee ist aber, dass es als Eigenverbrauch zu Opportunitätskosten abgesetzt werden kann - wonach das FA eigentlich nichts dagegen haben sollte.
Denn:

  • beziehe ich alles von einem Netzbetreiber, dann muss ich den Tarif zahlen, der in der Regel höher als der Bezug aus der EEG/BEG ist. Daher höhere Kosten → höhere Absetzbarkeit → weniger Steuereinnahme.
  • beziehe ich über die EEG/BEG und schenke mir den eigenen Strom noch oben drauf, würde ich den Betrag absetzen, den ich erwirtschaftet hätte, wenn ich eingespeist hätte - was immer noch weniger ist, als würde ich den Strom aus dem Netz von irgendeinem EVU beziehen — und ich hätte den Vorteil, dass ich den eigenen Strom nutze - zwar weniger verdiene (weil ich ja dann nur abschreiben kann und die Steuerlast reduziere - aber keinen Erlös erwirtschafte).

Wenn also private PV Anlagenbesitzer ihre Firmenautos zu Hause ohne Nachweis der tatsächlichen Tarife laden können und die Tarife dem Dienstgeber verrechnen können, sollte das aus meiner Sicht auch argumentierbar sein.

Aber generell: ich wollte mal checken ob das schon jemand so macht und seine Argumentation ggü. dem FA wissen.

Danke für Deine Gedanken - ich bin eh schon bei der EG Austria, bin auch zufrieden…

Danke für Deinen Tipp beim FA anzurufen; dass die nicht bissig sind, ist mir bekannt. :wink:

Generell wollte ich lediglich im Rahmen des Forums mal checken, ob es jemanden gibt, der bereits Erfahrung in der Argumentation beim FA hat und auf eine ähnliche Idee gekommen ist. Immerhin ist dies auch ein Grund in der entsprechenden Situation den eigenen Strom zu nutzen und die eigene Anlage rascher zu finanzieren. Davon abgesehen käme diese Rechenart dem Finanzamt auch entgegen, weil es weniger Absetzbarkeit (und so höhere Steuereinnahmen bringt) als wenn ich zu 100% bei einem Energieversorger den Strom beziehen würde.

Opportunitätskosten sind nicht absetzbar.