wenn das stimmt, ist es vorbei mit strom an zweiteohnsitz etc. zu liefern/verschenken.oder ?
neues gesetz ab 1.102026
Systemnutzungsentgelte im Nahebereich
Bisher wurde der Ortsnetztarif ausschließlich bei lokalen und regionalen EEG angewandt. Künftig wird
für alle gemeinsamen Energienutzungen im Nahebereich (egal in welcher Rechts- oder Vertragsform;
künftig also auch für Bürgerenergiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Verträge) der Ortsnetztarif gelten.
Derjenige Teilnehmende, der auf der „am weitesten entfernten“ Netzebene liegt, bestimmt das
Systemnutzungsentgelt für alle Teilnehmenden der gemeinsamen Energienutzung. Die Gründung von
lokalen und regionalen „Sub-Teilnehmer:innenkreisen” innerhalb einer österreichweit tätigen BEG wird
nicht möglich sein, somit muss sich eine BEG mit all ihren Mitgliedern im gleichen lokalen oder
regionalen Nahebereich befinden, um den Ortsnetztarif nutzen zu können.
Beispiel: 4 Personen nehmen an einer gemeinsamen Energienutzung im Nahebereich in
Niederösterreich teil. Die Teilnehmenden sind unmittelbar benachbart und werden vom selben
Transformator in der Netzebene 6 versorgt. Tritt nun eine fünfte Person der gemeinsamen
Energienutzung bei, deren Verbrauchsanlage sich in Salzburg befindet, entfallen die Begünstigungen
bei den Systemnutzungsentgelten für alle Teilnehmenden der gemeinsamen Energienutzung. Der
Nahebereich ist wie jetzt bei EEG von Beginn an zu wählen und kann bei Anpassungsbedarf mittels
Neuregistrierung auf ebutilities, erneutem Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber sowie mit der EDA
GmbH recht aufwendig angepasst werden. Ab Oktober 2027 soll jener Wechsel des Nahebereichs
einfacher erfolgen, Details folgen noch.