Das ende von strom verschenken?

wenn das stimmt, ist es vorbei mit strom an zweiteohnsitz etc. zu liefern/verschenken.oder ?

neues gesetz ab 1.102026

Systemnutzungsentgelte im Nahebereich
Bisher wurde der Ortsnetztarif ausschließlich bei lokalen und regionalen EEG angewandt. Künftig wird
für alle gemeinsamen Energienutzungen im Nahebereich (egal in welcher Rechts- oder Vertragsform;
künftig also auch für Bürgerenergiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Verträge) der Ortsnetztarif gelten.
Derjenige Teilnehmende, der auf der „am weitesten entfernten“ Netzebene liegt, bestimmt das
Systemnutzungsentgelt für alle Teilnehmenden der gemeinsamen Energienutzung. Die Gründung von
lokalen und regionalen „Sub-Teilnehmer:innenkreisen” innerhalb einer österreichweit tätigen BEG wird
nicht möglich sein, somit muss sich eine BEG mit all ihren Mitgliedern im gleichen lokalen oder
regionalen Nahebereich befinden, um den Ortsnetztarif nutzen zu können.

Beispiel: 4 Personen nehmen an einer gemeinsamen Energienutzung im Nahebereich in
Niederösterreich teil. Die Teilnehmenden sind unmittelbar benachbart und werden vom selben
Transformator in der Netzebene 6 versorgt. Tritt nun eine fünfte Person der gemeinsamen
Energienutzung bei, deren Verbrauchsanlage sich in Salzburg befindet, entfallen die Begünstigungen
bei den Systemnutzungsentgelten für alle Teilnehmenden der gemeinsamen Energienutzung. Der
Nahebereich ist wie jetzt bei EEG von Beginn an zu wählen und kann bei Anpassungsbedarf mittels
Neuregistrierung auf ebutilities, erneutem Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber sowie mit der EDA
GmbH recht aufwendig angepasst werden. Ab Oktober 2027 soll jener Wechsel des Nahebereichs
einfacher erfolgen, Details folgen noch.

Ändert nichts daran wie man in der EG Austria Strom schenken kann über den Zero Tarif. Netzkosten musste man immer zahlen und das bleibt auch weiterhin. Wie die neuen Energiemodelle funktionieren kann man bei uns auf Bürgerenergiemodelle in Österreich • EG Austria lesen. An sich hat der Zero Tarif immer noch einen Vorteil mit dem Tagesdurchrechnungszeitraum.

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Bedeutet zukünftig zwei Verträge? Einmal EEG und ein weiterer P2P ? EEG für lokale Teilnahme und Netz Kostenersparnis, P2P für verschenken an Zweitwohnsitz ? Teilnahme Faktor dann je 50% ?

Du musst mir dir keinen “Vertrag” machen.

Wenn es der Zweitwohnsitz ist, dann ist das meist EVA (Eigenversorgung) und eher nicht P2P. Aber Prizipiell ist das egal und man kann über beide Modelle die zwei Standorte verbinden.

Das wäre eine schlechte Idee. Mehrfachteilnahmen sollten entsprechend den Prognosen und Einsparungen bei einzelnen Modellen möglichst täglich eingestellt werden.

Dazu haben wir gerade einen Blog-Post auf unsere Webseite gestellt: Wie funktioniert die Mehrfachteilnahme? • EG Austria

An Alle: Bitte um Feedback, ob der Artikel auch gut verständlich ist. Wir beantworten heute mehrmals am Tag die Frage, ob es Sinn macht in einer weiteren Energiegemeinschaft teilzunehmen und hätten gerne sichergestellt, dass wir dafür eine gut verständliche Erklärung liefern.

So wie Peter geschrieben hat, hat der Zero-Tarif einen täglichen Durchrechnungszeitraum.

Wenn du dir über P2P oder EVA den Strom schenkst, dann wird das für jede 1/4h zugeteilt. Damit reduziert sich das Fenster für die Versorgung am 2. Standort auf die gleichzeitig stattfindende Überschussproduktion.

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