Begutachtung: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist noch bis Heute in Begutachtung und kann kommentiert werden.

https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/ElWG-EnDG_E-ControlG.html

Wäre toll wenn hier jemand eine Zusammenfassung schreiben könnte was sich da für uns als Erzeuger und EG ändern könnte :slight_smile:

Macht MS-Copilot doch gerne:

Das österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist ein Gesetzesentwurf, der das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) ablösen soll. Es ist Teil eines Gesetzespakets, das auch ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) und eine Novelle des Energie-Control-Gesetzes (E-ControlG) umfasst. Der Entwurf ist seit 12. Jänner 2024 in Begutachtung und soll überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. Juli 2024 in Kraft treten1.

Die wesentlichen Änderungen und Neuerungen des ElWG sind:

  • Die Rechte zur Eigenversorgung mit Strom werden ausgeweitet, indem der Begriff des “Eigenversorgers” eingeführt und die Möglichkeiten der Laststeuerung, der Direktleitungen, der Peer-to-Peer-Verträge und der Energiegemeinschaften erleichtert werden
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Die neun Landes-Elektrizitätsgesetze werden durch ein Bundesgesetz abgelöst, um eine weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen, der Netzanschlusspunkt- und Netzebenenzuordnung, der Anzeigepflicht für neue Betriebsmittel und der netzwirksamen Leistung zu erreichen
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Die Rechte und der Schutz von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich werden verbessert und gestärkt, indem das Recht auf einen Aggregierungsvertrag, auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen, auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers, auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement, auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät und auf verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist eingeführt werden
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Die Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte werden überarbeitet, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten und die Wahlmöglichkeiten der Endkundinnen/Endkunden zu erweitern
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Die Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut werden geschaffen, indem eine Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren und unterstützungswürdigen Haushalten festgelegt wird
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Das Eigentum, die Errichtung, die Verwaltung sowie der Betrieb von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber werden unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, um die Integration erneuerbarer Energien und die Elektromobilität zu fördern
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Die Netzentwicklungspläne für das Verteilernetz werden eingeführt, um die Transparenz und Partizipation bei der Netzplanung zu erhöhen und den zielgerichteten Ausbau der Netze zu unterstützen
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Der witterungsabhängige Freileitungsbetrieb wird eingeführt, um die Übertragungskapazität der Freileitungen zu erhöhen und die Netzstabilität zu verbessern
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

  • Die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen wird geregelt, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Elektrizitätsmarkts zu steigern und die Systemintegration erneuerbarer Energien zu erleichtern
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)1[2]
    (https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/ElWG-EnDG_E-ControlG.html).

  • Das Verfahren zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene wird festgelegt, um die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung zu gewährleisten und die Risiken von Versorgungsengpässen zu minimieren
    (Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

*Die Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen werden überarbeitet, um die Rechtsdurchsetzung und die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern
(Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.)12.

Unseren Post mit dem Link zu Kommentaren und Verbesserungsvorschlägen von der 7Energy - BEG findet ihr auf LinkedIn und der Inhalt unserer Einreichung ist auch in der Dokumentation.

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Vielen dank für diese Analyse und vorallem die Ausarbeitung der Verbesserungsvorschlägen, dass muss sehr viel Arbeit gewesen sein.

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… das ist ja relativ :wink: , aber ja, vorgestern war schon ein sehr langer Tag. :sleeping:

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Weiß man schon was bei der Begutachtung rausgekommen ist bzw. ob/wann das Gesetz im Nationalrat beschlossen wird?

Das Ministerium hat ja erstmal viel zu lesen und da wird sich deshalb einiges in den Formulierungen ändern. Was dann genau in den Nationalrat kommt, wird man dann sehen und das hängt auch von den Zugeständnissen an die SPÖ für die 2/3 Mehrheit ab.

Ich gehe aber von einem Beschluss vom Sommer aus. Das Gesetz ist einfach zu wichtig, um es möglicherweise nach den Wahlen stark verändert wieder zu diskutieren. Die gesamte Branche drängt auf einen baldigen Beschluss.

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Bei der Energiegemeinschaften Konferenz haben wir auch über das ElWG diskutiert und auf LinkedIn haben wir dazu einen Post veröffentlicht.

Wir gehen davon aus, dass das ElWG noch in dieser Legislaturperiode kommt und wir sehr viele Verbesserungen bei wichtigen Punkten zur Energiewende bekommen werden. Bei der 7Energy - BEG haben wir schon angefangen uns darauf vorzubereiten. :smiley:

Das ist echt traurig dass da nur blockiert und verzögert wird ….

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Unser jüngster Appell an die verzögernde Politik: 7Energy - Bürgerenergiegemeinschaft für erneuerbaren Strom on LinkedIn: #österreich #innovation #övp #wko #elwg #eabg #wohlstand…

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Vielleicht wird’s ja doch noch was orf.at: Sicherheitsstrategie: Regierung bei Energiekapitel einig.

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