Abnahmepreis mit EEG weniger zulässig?

Meine Eltern haben gestern ein neues Angebot der EVN zugeschickt bekommen wo folgendes drinsteht:

Ich bilde mir ein dass ich in irgendeinem Forum Eintrag hier gelesen hab dass es gesetzlich nicht zulässig ist dass man als EEG Teilnehmer diskriminiert wird und weniger Stromvergütung bekommt als ein Haushalt der in keiner EEG ist. Hab ich das korrekt im Gedächtnis oder bin ich da am Holzweg?

LG Schelli

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Das neue Gesetz wurde leider (noch) nicht verabschiedet

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Ahh, so war das, danke für die Info!